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   VG Leipzig, 11.07.2003 - 2 K 973/03   

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https://dejure.org/2003,68679
VG Leipzig, 11.07.2003 - 2 K 973/03 (https://dejure.org/2003,68679)
VG Leipzig, Entscheidung vom 11.07.2003 - 2 K 973/03 (https://dejure.org/2003,68679)
VG Leipzig, Entscheidung vom 11. Juli 2003 - 2 K 973/03 (https://dejure.org/2003,68679)
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Gelsenkirchen, 04.09.2019 - 15 K 4606/18

    Ausbildungsförderung Verlängerung Förderungshöchstdauer Gremientätigkeit

    vgl. VG Leipzig, Beschluss vom 11. Juli 2003- 2 K 973/03 -, juris, Rn. 20.

    Für den Leitsatz "Ein Anspruch auf Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus besteht jedenfalls dann nicht, wenn der Auszubildende die Gremientätigkeit erst im letzten Semester der Regelstudienzeit aufnimmt und sich zu diesem Zeitpunkt bereits mit Studien- oder Prüfungsleistungen im Rückstand befindet", VG Leipzig, Beschluss vom 11. Juli 2003 - 2 K 973/03 -, juris, folgt dies schon daraus, dass die Klägerin die von ihr ausgeübte Gremientätigkeit nicht erst im letzten Semester ihrer Regelstudienzeit aufgenommen, sondern schon weit vorher seit Mitte ihres zweiten Fachsemesters begonnen hat.

    VG Leipzig, Beschluss vom 11. Juli 2003 - 2 K 973/03 -, juris, Rn. 22.

    VG Leipzig, Beschluss vom 11. Juli 2003 - 2 K 973/03 -, juris, Rn. 21.

    Im Übrigen hat die Klägerin ihre in der Frage der Angemessenheit einer Verlängerung zu berücksichtigende Obliegenheit, ihre Ausbildung planvoll, zielstrebig und zügig zum Abschluss zu bringen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1986 - 5 B 21/85 -, juris, Rn. 3 m.w.N.; VG Leipzig, Beschluss vom 11. Juli 2003 - 2 K 973/03 -, juris, Rn. 21, erkennbar berücksichtigt.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1986 - 5 B 21/85 -, juris, Rn. 2; VG Leipzig, Beschluss vom 11. Juli 2003 - 2 K 973/03 -, juris, Rn. 21.

  • OVG Niedersachsen, 12.04.2007 - 2 LA 1238/06

    Anspruch eines Studenten auf ein viertes Urlaubssemester für seine Tätigkeit für

    Er ist vielmehr gehalten, den Zeitverlust aus seiner Gremientätigkeit zu begrenzen und sein Studium zielstrebig voranzutreiben (vgl. hierzu hinsichtlich der Förderungshöchstdauer nach BaföG etwa BVerwG, Beschl. v. 18.7.1986 - 5 B 21/85 -, juris; VG Leipzig, Beschl. v. 11.7.2003 - 2 K 973/03 -, juris; hinsichtlich der Erhebung von Langzeitstudiengebühren s. etwa OVG Münster, Urt. v. 9.11.2006 - 15 A 2407/05 -, juris = NWVBl. 2007, 111; VG Minden, Urt. v. 11.11.2004 - 9 K 1859/04 -, juris; VG Köln, Urt. v. 7.4.2005 - 6 K 2836/04 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 14.09.2007 - 2 LA 408/07

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Langzeitstudiengebühren in einem

    Er ist vielmehr gehalten, den Zeitverlust aus seiner Gremientätigkeit zu begrenzen und sein Studium zielstrebig voranzutreiben (vgl. hierzu hinsichtlich der Förderungshöchstdauer nach BaföG etwa BVerwG, Beschl. v. 18.7.1986 - 5 B 21/85 -, juris; VG Leipzig, Beschl. v. 11.7.2003 - 2 K 973/03 -, juris; hinsichtlich der Erhebung von Langzeitstudiengebühren s. etwa OVG Münster, Urt. v. 9.11.2006 - 15 A 2407/05 -, juris = NWVBl. 2007, 111; VG Minden, Urt. v. 11.11.2004 - 9 K 1859/04 -, juris; VG Köln, Urt. v. 7.4.2005 - 6 K 2836/04 -, juris).
  • VG Gießen, 16.03.2006 - 3 E 5843/04

    Verfassungsmäßigkeit der Langzeitstudiengebühr in Hessen

    So auch - im Zusammenhang mit der (vergleichbaren) Regelung zur Verlängerung der Förderhöchstdauer nach § 15 Abs. 3 Nr. 3 - BAföG BVerwG, Beschluss vom 18.7.1986 - 5 B 21/85 -, und aus neuerer Zeit etwa VG Leipzig, Beschluss vom 11.7.2003 - 2 K 973/03 -, beide veröffentlicht bei Juris; Blanke, in: Rothe/Blanke, BAföG, Kommentar, Stand: 2004, § 15 Anm. 23; Ramsauer/Stallbaum, BAföG, Kommentar, 3. Aufl. 1991, § 15 Rn. 24a).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2012 - 12 A 972/12

    Anforderungen an einen Antrag auf Zulassung der Berufung im Rahmen eines

    vgl. beispielhaft: VG Leipzig, Beschluss vom 11. Juli 2003 - 2 K 973/03 -, juris, m. w. N.
  • VG Köln, 07.04.2005 - 6 K 2836/04

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Erhebung von Studiengebühren i.S.v. § 9 Abs. 1

    So auch - im Zusammenhang mit der (vergleichbaren) Regelung zur Verlängerung der Förderhöchstdauer nach § 15 Abs. 3 Nr. 3 - BAföG BVerwG, Beschluss vom 18.7.1986 - 5 B 21/85 -, und aus neuerer Zeit etwa VG Leipzig, Beschluss vom 11.7.2003 - 2 K 973/03 -, beide veröffentlicht bei Juris; Blanke, in: Rothe/Blanke, BAföG, Kommentar, Stand: 2004, § 15 Anm. 23; Ramsauer/Stallbaum, BAföG, Kommentar, 3. Aufl. 1991, § 15 Rn. 24a.
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